Umsetzungsdetails

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Flächenverfügbarkeit für die Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern 

Eine große Hürde bei der Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen ist häufig die Flächenverfügbarkeit. Jedoch sind ausreichend große Flächen die wesentliche Voraussetzung, um die Eigendynamik eines Gewässers zulassen zu können. Um eine nachhaltige Gewässerentwicklung zu ermöglichen, sollen die Flächen zudem dauerhaft zur Verfügung stehen (UBA 2016). Die zielführendste Lösung für eine langfristige, gewässerverträgliche Nutzung der Flächen ist eine eigentumsrechtliche Sicherung. Soll die Nutzung vollständig entfallen oder wird die Bewirtschaftung durch die Gewässerentwicklung voraussichtlich nicht mehr attraktiv sein, stellen die öffentliche 
Hand, Forstverwaltungen, Naturschutzverbände o. ä. mögliche Eigentümer dar (Koenzen 2016). Gibt es im gewünschten Bereich keine Flächen im Besitz dieser Eigentümer bzw. reichen die bereits vorhandenen Flächen nicht aus, können umgebende Flurstücke durch Flächenankauf oder auch durch einen Flächentausch (z. B. im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren) arrondiert werden.  

Sollte der Flächenerwerb nicht möglich sein, bieten sich auch andere Instrumente der Flächenbereitstellung an. Darunter zählen eine Eintragung in das Grundbuch oder Baulastverzeichnis über eine persönliche Dienstbarkeit, Reallast oder Baulast. Dadurch werden bestimmte Handlungen ausgeschlossen oder Nutzungen festgelegt, die im Sinne einer Extensivierung der Gewässerrandnutzung oder Renaturierung genutzt werden können (UBA 2019). Sind Flächenkauf oder -tausch ausgeschlossen aber keine Änderung der Flächennutzung geplant, kann auch eine Entschädigungsvereinbarung getroffen werden, wenn sich die Gewässerentwicklung negativ auf die Flächennutzung auswirkt (UBA 2019). 

Eine Flächenbereitstellung kann auch ohne eigentumsrechtliche Sicherung erfolgen. Im Rahmen des hoheitlichen Naturschutzes können über Naturschutzverordnungen Schutzgebiete langfristig gesichert werden. Dafür bieten sich beispielsweise Naturschutzgebiete oder geschützte Biotope an (Koenzen 2016). Zudem stehen verschiedene Möglichkeiten im Rahmen des Vertragsnaturschutzes, der Wasserwirtschaft und von Agrarumweltprogrammen zur Verfügung. In Auen würden sich dafür beispielsweise Uferrandstreifen- oder Feuchtwiesenschutzprogramme eignen (Koenzen 2016).

Als mögliches Instrument zur Flächenerweiterung bietet sich die Bodenordnung, im ländlichen Raum definiert als Flurbereinigung oder Flurneuordnung, für eine mögliche Umgestaltung von Flächen- und Eigentumsverhältnissen an. Im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren können Flächen zusammengelegt werden oder die Flurstücksgeometrie kann verändert werden und die Flächeneigentümer können wechseln. Nach Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) können in diesem Zuge auch Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen wie Gewässerentwicklungsflächen veranlasst werden (DWA 2018). Des Weiteren bieten sich auch Ausgleichs- oder Ersatzflächen von Eingriffen in den Naturhaushalt an. Diese Kompensationsmaßnahmen können auch an Gewässern umgesetzt werden bzw. können in den Maßnahmenflächenpool eines Ökokontos aufgenommen werden (UBA 2016). Insbesondere für die Kompensation eignet sich auch ein städtebaulicher Vertrag. Dient die Renaturierungsmaßnahme auch den Zielen der Bauleitplanung, können die Flächen im Rahmen des Flächennutzungsplans oder des Bebauungsplans berücksichtigt werden (UBA 2019).

Eine Pacht der Flächen, bei die Nutzungsintensität und die Toleranz der Gewässerentwicklung festgelegt wird, ist ebenfalls möglich (UBA 2019). Jedoch ist dies nur bei langfristigen Vertragsabschlüssen sinnvoll und wird auch nur bei Flächen empfohlen, die wenig von gewässerstrukturellen Veränderungen wie Flussbettverlagerungen betroffen sind. Zudem soll dabei mit dem Pächter ein Zielzustand für die Entwicklung vereinbart werden (Koenzen 2016, UBA 2016). 

Fördermöglichkeiten von Auen-Renaturierungsprojekten  

Es gibt verschieden Möglichkeiten, Renaturierungsmaßnahmen zu finanzieren, zum Beispiel über Förderungen durch die EU, den Bund, die einzelnen Bundesländer, als auch regionale Stiftungen, Patenschaften und Sponsoren (UBA 2019), die im Folgenden kurz vorgestellt werden. Für Gewässerrenaturierungen gibt es verschiedene Förderungsmöglichkeiten aus Fonds der Europäischen Union (DVL 2010). Die Nutzung dieser Fonds setzt immer eine Kofinanzierung durch den Bund oder die Länder voraus. Die Verwaltung der Mittel erfolgt häufig durch spezielle Landesprogramme der Bundesländer. Beispiele für mögliche EU-Fonds und Förder-Instrumente sind (Stand 2018, UBA 2019): 

Zudem bestehen auch für Förderungen durch den Bund mehrere Möglichkeiten, von denen hier eine Auswahl vorgestellt wird:  
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